Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Südpellets
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Handel und den Verkauf von Waren der Firma Südpellets. Sie gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen und AGB gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen. Die Verbraucherinformationen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, sofern der zu Grunde liegende Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teledienste, Emails, Rundfunk und Tele- und Mediendienste) zustande gekommen ist.
2. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis, auch wenn sie unter Verwendung des Internets und anderer Fernkommunikationsmittel zustande kommen, liegen ausschließlich die AGB von Südpellets zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Identität des Vertragspartners
Der Vertrag kommt mit der Fa. Südpellets zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Südpellets, Johanniter Str. 5, 72160 Horb am Neckar, Geschäftsführer: Jörg Helber
Amtsgericht Horb
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Angebote von Südpellets sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
2. Mit der Bestellung der Ware (schriftlich, fernmündlich oder via Internet) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. (a) Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, hat der Kunde vor Absenden der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift und bestellte Menge) nochmals durch das Anklicken des Button „Zurück“ zu überprüfen und ggf. zu ändern. Wenn der Kunde den Bestellprozess unter einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und den Button „Bestellung abschicken“ klickt, wird vom Kunden ein verbindlicher Auftrag bei Südpellets abgegeben.
(b) Wird der Vertrag unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, wird Südpellets den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(c) Die Annahme dieses Angebots (und damit der Vertragsschluss) erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt somit mit Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.
4. Ihre Bestelldaten werden in unserem Hause gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die „Bestellbestätigung“ ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sofern Sie uns Ihre Email-Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per Email, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.
5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Der Kunde hat das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von acht Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung
oder andere Gründe, die nicht von Südpellets zu vertreten sind, berechtigen Südpellets zum Rücktritt. Irgendwelche Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Südpellets behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Wird die Ware mit anderen, der Südpellets nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Südpellets an der neuen Sache das Eigentum im Verhältnis der Menge der von ihr gelieferten Ware zu der nicht in ihrem Eigentum stehenden Ware, mit der ihre Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
3. Der Kunde ist verpflichtet, Südpellets einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde Südpellets unverzüglich anzuzeigen.
4. Südpellets ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 4 Nr. 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 5 Kaufpreis/Zahlung
1. Die im Liefervertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise/t sind fest vereinbart. Wird die Ware nicht innerhalb von 6 Wochen ab Vertragsschluss abgenommen, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Sobald sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, ist Südpellets berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Marktpreise/t in Rechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen MwSt. und Lieferkosten. Als zugrunde zu legende Einblaszeit bzw. Abladezeit gilt maximal eine Stunde. Die darüber hinausgehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu entgelten. In die Lieferkosten für Silofahrzeuge ist eine Schlauchlänge von 30 m für Einblasarbeiten eingeschlossen. Für eine darüber hinausgehende Schlauchlänge wird eine gesonderte Schlauchgebühr in Rechnung gestellt.
a) Südpellets garantiert bei Dauerlieferverträgen die bei Vertragsschluss gültigen Nettopreise für die Mindestvertragslaufzeit, vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund Erhöhung von Steuern, sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B. Mehrwertsteuer usw.) der internen Betriebskosten oder der Beschaffungskosten.
b) Südpellets ist bei verbrauchsabhängigen Verträgen jederzeit berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine Preisanpassung kann z.B. aufgrund der Änderung der Beschaffungskosten, der internen Betriebskosten, der staatlichen Abgaben oder Auflagen, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder aufgrund anderer kaufmännischer Erwägungen von Südpellets erforderlich werden.
c) Südpellets wird die Anpassung rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor ihrem Wirksamwerden, schriftlich ankündigen. Der Kunde kann bei Preiserhöhungen binnen 1Woche nach Zugang des Anpassungsschreibens durch schriftliche Erklärung gegenüber Südpellets kündigen. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgerechte Absendung des Kündigungsschreibens ausreichend. Die Kündigung wird sofort nach fristgemäßem Zugang bei Südpellets wirksam. Bei nicht fristgemäßem Zugang der Kündigung gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung gem. § 6 Nr. 6 der AGB. Für diesen Fall gelten bis zum Vertragsende die angepassten Preise.
d) Preisanpassungen sind nur wirksam, wenn der Kunde in dem Anpassungsschreiben auf das Recht, den Vertrag binnen 1 Woche seit Zugang des Anpassungsschreibens zu kündigen, ausdrücklich hingewiesen wird.
e) Das Recht den Vertrag gem. § 6 Nr. 6 der AGB zu kündigen, bleibt unberührt.
2. Die Rechnung von Südpellets ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen rein netto ausgehend vom Rechnungsdatum.
3. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle der Südpellets gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllter Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges ist Südpellets berechtigt wegen aller ihrer Forderungen Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Südpellets behält sich weiterhin das Recht vor, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Die Kunden haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
5. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung von Südpellets nicht zulässig.
§ 6 Widerrufsbelehrung
a) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, Email oder Fax:
Südpellets, Johanniterstr. 5, 72160 Horb am Neckar, Tel. 07451 53709-32, vertrieb(at)suedpellets.de
b) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) heraus zu geben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
§ 7 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
2. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die Südpellets ist zu Teillieferungen berechtigt.
3.
a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen von Südpellets zu erreichen ist. Die Zufahrtswege müssen für einen LKW mit einem Maximalgewicht von 40 to zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.
b) Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen. Der Lagerraum und die Befülleinheit muss den Empfehlungen des DEPV (Deutscher Energie Pellet Verband) entsprechen. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber oder dessen Vertreter der Heizungsanlage zu beachten. Für Staubabsaugung muss
ein 220 V Anschluss vorhanden sein.
c) Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich Südpellets vor, vom Vertrag zurück zu treten bzw. die Lieferung zu verweigern.
4. Südpellets behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch Südpellets. Bei einer Überschreitung von 15 % der Liefermengen ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Weiter ist der Kunde zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet.
5. Bei der Annahme von Kleinaufträgen, kleiner als 3 Tonnen, ist die Südpellets berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen.
6. Bei Dauerlieferverträgen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Mindestlaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde verpflichtet sich spätestens 6 Wochen nach Vertragschluss die Ware bzw mindestens eine Befülleinheit abzurufen. Anderenfalls ist Südpellets zum Rücktritt berechtigt. Der tatsächliche Beginn der Belieferung wird dem Kunden durch Südpellets
mitgeteilt. Der Vertrag kann vom Kunden dann erstmalig zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit, mit einer Frist von 8 Wochen, schriftlich gekündigt werden. Sollte eine Kündigung seitens des Kunden nicht vertragsgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform und ist per Einschreiben mit Rückschein an Südpellets zu richten. Die Südpellets behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung vor, insbesondere wenn ein wichtiger Grund gem § 3 Nr.4 vorliegt.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung . Das Gleiche gilt, wenn Teillieferung vereinbart ist mit der ersten Teillieferung.
2. Südpellets übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht (DIN bzw DINplus Qualität). Da es sich um ein Naturprodukt handelt unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Qualität auswirken.
3. Entspricht die Gesamtanlage des Kunden ( Einblas - / Absaugestutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heinzanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen des DEPV übernimmt die Südpellets keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften.
§ 10 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Südpellets auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Südpellets.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach zwei Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Südpellets grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von der Südpellets zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
3. Soweit die Haftung von Südpellets ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Südpellets.
§ 9 Rücktritt / Kündigung
1. Werden Südpellets nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit /Würdigkeit des Kunden betreffen und herabmindern, so ist Südpellets berechtigt, vor Lieferung Zahlung des Kaufpreises oder geeignete Sicherheitsleistung zu fordern. Wahlweise ist sie zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde ist nach der Rücktritts– bzw. Kündigungserklärung von Südpellets verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben. Im Falle des Rücktritts/der Kündigung ist die Südpellets berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Kunden frei, niedrigere Aufwendungen seitens Südpellets nachzuweisen.
2. Die Südpellets ist weiter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt, wenn sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt Südpellets unverzüglich den Rücktritt, sofern sie von ihrem Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte Südpellets aufgrund der unter § 3 Nr. 4 genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nicht möglich sein, so ist Südpellets ebenfalls zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt.
3. Garantiert die Gesamtanlage (Anlieferung, Einblas/- Absaugestutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage) oder Teile davon, nicht die mangelfreie Belieferung ist Südpellets zum Rücktritt berechtigt.
§ 11 Änderung dieser AGB
Südpellets behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per Email zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Email, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Südpellets wird den Kunden in der Email, welche die geänderten Bedingungen enthält, über die Bedeutung dieser zwei Wochenfrist ausdrücklich aufklären.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
Ergänzungen der AGBs von Südpellets für UNTERNEHMER
§ 1 Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Unternehmer, gem. § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen.
2. Die Bestimmungen der AGB von Südpellets, die dem Vertragspartner bekannt sind, gelten
über diese Ergänzungen hinaus voll umfassend.
§ 2
Ergänzungen zu § 4 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von
Südpellets.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von Südpellets in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen auf Südpellets auch tatsächlich übergehen:
(1) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer in Folge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner
Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
(2) Der Käufer tritt die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderung an Südpellets ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des
Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihrer Stelle tretende Forderung gegen den Factor an Südpellets ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an Südpellets weiter. Südpellets nimmt diese Abtretung an.
(3) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall kann Südpellets dem Käufer den
Forderungseinzug durch sich oder beauftragte Dritte androhen. Nach Fristablauf ist Südpellets vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, Südpellets auf Verlangen eine genaue der dem Käufer zustehenden Forderung mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen
Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und Südpellets alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
(4) Übersteigt der Wert der für Südpellets bestehenden Sicherheiten deren sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist Südpellets auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung von Südpellets beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
(5) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Südpellets unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.
(6) Nimmt Südpellets aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Südpellets dies ausdrücklich erklärt. Südpellets kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
(7) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Südpellets unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen an Südpellets in Höhe des Fakturenwerts der Ware ab. Südpellets nimmt die Abtretung an.
(8) Sämtliche Forderungen, sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die Südpellets im Interesse des Käufers eingegangen ist,
bestehen.
§ 3 Ergänzungen zu § 5 Kaufpreis/ Zahlung
Gegenüber dem Unternehmer wird der angebotene Kaufpreis netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer, je nach der konkreten Vereinbarung frei Haus oder ab Werk angegeben. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Südpellets vor, während des Verzugs gem. § 288 Abs. BGB die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 4 Ergänzungen zu § 7 Lieferung
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
§ 5 Ergänzungen zu § 8 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer und wählt er wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
2. Ist der Kunde Unternehmer und wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn die Vertragsverletzung von Südpellets arglistig verursacht wurde.
3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Feststellung schriftlich rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
4. Unterlässt der Unternehmer diese Rüge, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von Südpellets.
5. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 6 Ergänzungen zu § 10 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von Südpellets sowie der Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist gegenüber Unternehmern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Südpellets vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche der Beabsichtigten in Sinn und Zielsetzung am nächsten kommt.